READY.SET.FORD

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staatliche Förderung + FORD BONUS


Wir bieten einen 5.000 € Bonus für:

 

 

...unabhängig ob man für die staatliche E-Auto-Förderung3 berechtigt ist oder nicht. Mehr Informationen bekommen Sie bei uns im Autohaus!

 

+ 500 € Ladekarte

 

Die Ladekarte ist Einlösbar an über 1.000.000 Ladestationen in ganz Europa (Anbieter: Octopus Electroverse)

 

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Staatliche Förderung – alle Informationen auf einen Blick!

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der staatlichen Förderung neben dem 5.000€ Ford Bonus zusammengefasst:6

 

I. Förderfähige Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

•    Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)

•    Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab 01.01.2026 im Inland

•    Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)

•    Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen

 

Welche technischen Anforderungen müssen Plug-in-Hybride erfüllen?

•    Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km

•    Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft)

 

II. Voraussetzungen für Antragsteller

Wer ist antragsberechtigt & welche Einkommensgrenzen gelten?

•    Nur für Privatpersonen

•    Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze

•    Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000 €)

•    Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert

 

Wie wird das Einkommen nachgewiesen (auch für Rentner)?

•    Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)

•    Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023

•    Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte

•    Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist

 

III. Höhe der Förderung

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Kauf & Leasing?

•    Der Förderungsbetrag ist für Kauf & Leasing identisch

•    Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)

•    Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)

•    Soziale Staffelung:

o    1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr

o    weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr

•    Maximale Förderung (für Kauf & Leasing): bis zu 6.000 € möglich

 

IV. Ablauf und Bedingungen

Wann & wie erfolgt die Antragstellung?

•    Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026

•    Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich

•    Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung

•    Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)

•    Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen

 

Welche weiteren Bedingungen & Dokumente sind wichtig?

•    Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)

•    Erforderliche Dokumente:

o    Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags

o    Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)

o    Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

      Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)

 
 
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Weitere Informationen zu den Verbrauchswerten und Energiekosten finden Sie unter www.ford.de/energie.